Wiesbaden (dapd). Erst am Ende der Urteilsbegründung senkte der Angeklagte im Wiesbadener Landgericht am Dienstag den Kopf. Den Richterspruch «lebenslang» wegen Mordes hatte der 32 Jahre alte Autohändler aus Wiesbaden-Amöneburg noch reglos angehört. Im Juli 2010 erstach er mit acht Messerstichen seine Tante und stahl ihr Schmuck und Bargeld im Wert von zusammen 2.500 Euro. Der Vorsitzende Richter Rolf Vogel wurde zum Schluss der Urteilsbegründung persönlich: «Ich bin entsetzt darüber, zu welcher Darstellung Ihrer Tante Sie sich hier erdreistet haben.»
Nach vierwöchiger Beweisaufnahme erst hatte der Angeklagte eingeräumt, auf seine Tante eingestochen zu haben. Ansonsten blieb der verschuldete Autohändler aber bei seinen vom Gericht als abwegig bezeichneten Schilderungen der Ereignisse. Er sei am Tattag mit der 52-Jährigen in deren Wohnung im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim in Streit geraten. Weil er einer Liebschaft seiner verheirateten Tante auf die Schliche gekommen sei, habe sie ihn mit einem Messer bedroht. Sie habe ihn zu verfänglichen Fotoaufnahmen zwingen wollen, um ihn zu erpressen und zum Schweigen zu verpflichten.
22.03.2011 dv