Viele Eltern stellen ihren Kindern ein Prepaid-Handy zur Verfügung, damit sie erreichbar sind oder selbst anrufen können, wenn mal was ist“. Ist der Betrag abtelefoniert, bucht der Mobilfunkanbieter beim Vertragspartner – in der Regel ein Elternteil – den vorab vereinbarten Aufladebetrag per Lastschrift ab. Das Handy ist dann wieder „aufgeladen“, es kann weiter telefoniert werden. Erst wenn sich die Abhebungsfrequenz schlagartig erhöht, schrillen die Alarmglocken. Ein Blick auf die Handy-Rechnung offenbart das Debakel: „Leistungen Dritter“ heißt es da und ein unbekannter Name wird als Zielnummer deklariert. Das heißt: „Alarmstufe rot“!
Es fängt ganz harmlos mit einer SMS an, auf der Abos mit netten Namen wie „Gold_Topsy“ oder „Gold_Topics“ angeboten werden. Ein Tastendruck als Bestätigung, dass man die SMS „gelesen“ hat – und schon ist das Abo abgeschlossen. Mit ein bis drei Abbuchungen von 2,99 Euro pro Woche. Meist bleibt es nicht bei einem Abo. Ist ein Handy-Nutzer erst einmal in die Falle getappt, hagelt es geradezu Abo-Angebote.
Geld ist erst mal weg
Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren, dass den Abzockern das Handwerk gelegt wird. Doch „außer Versprechungen ist seitens der Politik nicht viel passiert“, so Petra von Rhein, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Freilich sind die Abbuchungen illegal, da der Vertragspartner dem Abo-Vertrag selbst nicht zugestimmt hat. Freilich kann man mit einem Anruf beim Mobilfunkanbieter sofort eine Netzsperre für die Leistungen Dritter erwirken. Doch das Geld ist erst mal weg. Oft bekommt man nur durch Androhung zivil- und auch strafrechtlicher Schritte das Geld (teilweise) zurück.
Was tun? Mit dem Kind gemeinsam die Handy-Einstellungen durchforsten:
– Push-Dienste, Ortungsdienste, Paketdatenempfang, Roaming-Dienste deaktivieren!
– Bluetooth und W-Lan deaktivieren, um Datenlecks vorzubeugen!
– Beim Mobilfunkanbieter das Netz für Leistungen Dritter sperren!
Tipps und Erfahrungen
Und wenn das Malheur schon passiert ist? Einschlägige Internet-Foren wie mobilfunk-talk geben genaue Anleitungen zur Kündigung. Auch einschlägige Erfahrungen werden hier ausgetauscht. Weitere – meist kostenpflichtige – Beratung bieten auch die Verbraucherzentralen.
Wie sagte die zuständige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner: „Wir sind bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium, um das Telekommunikationsgesetz so zu ergänzen, dass auch beim Mobilfunk einzelnen Rechnungsposten widersprochen werden kann. Das war bereits im März 2010 – und inzwischen geht die Abzocke weiter.
Foto: LB
24.1.2011 LB
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