Passau (dapd). Seine kriminelle Vergangenheit ist einem 2003 abgeschobenen Türken zum Verhängnis geworden, als er am Freitag bei Passau wieder nach Deutschland einreisen wollte. Schleierfahnder hätten bei der Kontrolle festgestellt, dass gegen den mittlerweile 34-Jährigen noch immer zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover vorlägen und damit noch eine Restfreiheitsstrafe von 878 Tagen ausstehe, teilte die Polizei am Freitag mit. Das sind rund zwei Jahre und fünf Monate. Der Mann müsse nun seine Resthaft in einer deutschen Justizvollzugsanstalt absitzen.
Bereits seit seinem 20. Lebensjahr sei der Mann der Polizei in Deutschland mehrfach wegen Heroin- und Kokainhandels aufgefallen. Er wurde deswegen zu insgesamt sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem ihn 2003 das zuständige Ausländeramt in die Türkei abgeschoben hatte, sah das Gericht jedoch von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafen ab. Vorher wurde er aber darüber belehrt, dass er im Falle einer Rückkehr nach Deutschland die verbleibende Reststrafe absitzen muss. Warum der 34-Jährige trotzdem versuchte nach Deutschland einzureisen, war zunächst unklar.
23.1.2011 LB