Aachen (dapd). Das Verwaltungsgericht Aachen prüft am Montag (24. Januar) die Frage, ob als rückfallgefährdet geltende Schwerverbrecher nach ihrer Haftentlassung von der Polizei dauerhaft observiert werden dürfen. Hintergrund ist die Klage der Familie eines verurteilten Sexualstraftäters aus Heinsberg. Der 59-Jährige war vor zwei Jahren im Haus seines Bruders eingezogen. Dies hatte Bürgerproteste ausgelöst.
Der Täter hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt.
Nach der Haftentlassung hatte der Landrat des Kreises Heinsberg die ständige Beobachtung des Mannes durch die Polizei angeordnet. Dagegen wehrt sich nun die Familie des Schwerverbrechers. Ständig würden Polizeifahrzeuge vor dem Haus parken, sagt Wolfram Strauch, der Rechtsanwalt der Familie. Wenn die Eltern ihre Kinder zum Sport oder zur Schule brächten, würden Streifenwagen folgen. Den Mandanten gehe es «zunehmend dreckiger», sagte Strauch.
Die Familie habe vor dem Einzug des Bruders zu vielen Nachbarn ein gutes Verhältnis gehabt, jetzt würden die Nachbarn nicht einmal mehr grüßen. Man behandle die Familie wie «Aussätzige», und das letztlich nur, weil der Mann seinem Bruder eine Wohnmöglichkeit gegeben habe, der «irgendwann vorm Gefängnistor stand und nicht wusste wohin». Strauch sagte, man wolle vor Gericht erreichen, dass die Observation beendet werde. Die Maßnahme sei rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Aachen allerdings hatte bereits im März vergangenen Jahres einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Nun soll der Fall am Montag ausführlich im Hauptsacheverfahren erörtert werden. Der Exhäftling lebt nach wie vor im Haus des Bruders. Zwischenzeitlich hatte er angeblich einen Umzug nach Mönchengladbach geplant, nach Protesten dort soll er diese Pläne aber aufgegeben haben.
21.1.2011 LB