Düsseldorf (dapd). Mit einer langjährigen Haftstrafe, aber ohne die erwartete Sicherungsverwahrung ist am Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Serienmörder zu Ende gegangen. Die Richter verurteilten den 37-Jährigen zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags. Sie sahen es als erwiesen an, dass der frühere Schaustellergehilfe in Düsseldorf im Sommer vergangenen Jahres eine alleinstehende Frau in ihrer Wohnung erstochen hatte. Laut Urteil hätten Fingerabdrücke und Blutspuren des Opfers an den Schuhen des Mannes den Angeklagten überführt.
Trotz der hohen Gefährlichkeit des Mannes konnte Sicherungsverwahrung gegen ihn aus rechtlichen Gründen nicht verhängt werden, sagte Richter Rainer Drees. Seine letzte Verurteilung sei zu lange her. Der Gesetzgeber habe entschieden, dass die letzte einschlägige Verurteilung nicht länger als fünf Jahre her sein dürfte. Der Angeklagte allerdings sei zuletzt 2001 inHamburg verurteilt worden.
Bereits die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer auf die Forderung nach Sicherungsverwahrung für den Angeklagten verzichtet. Staatsanwalt Christoph Kumpa erklärte, dies sei zwar unbefriedigend, aber nicht anders machbar. Hätte er Sicherungsverwahrung beantragt und das Gericht dem Antrag stattgegeben, wäre das Urteil mit Sicherheit vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Er habe allerdings Verständnis dafür, wenn die Bevölkerung die Entscheidung für nicht nachvollziehbar halte. Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, der Angeklagte sei nach wie vor gefährlich und könne vermutlich jederzeit erneut ein Verbrechen begehen. Er gehöre zu einer verschwindenden Minderheit, die «mehrfach tötet». Staatsanwalt Kumpa sagte, möglicherweise könne der Angeklagte nach Absitzen seiner Haftstrafe in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Laut dem neuen «Therapie-Unterbringungsgesetz» sei dies möglich. Darüber müsse aber in 15 Jahren entschieden werden.
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess von Beginn an geschwiegen und weder mit dem Richter noch mit seinem Verteidiger gesprochen. Er war bereits Anfang der neunziger Jahre im Alter von 17 Jahren wegen Mordes an einem sieben Jahre alten Mädchen vom Landgericht Aachen zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er ist außerdem aktuell verdächtig, für zwei Morde in Hamburg und Berlin verantwortlich zu sein. Hier waren eine Prostituierte und ein Freund des Mannes auf jeweils mysteriöse Art und Weise ums Leben gekommen. Hier laufen die Ermittlungen noch, sagte Staatsanwalt Christoph Kumpa.
20.1.2011 LB