Freiburg (dapd). Mit der Begründung, dass die drei entlassenen Straftäter die «plausible Risikobewertung des Landeskriminalamts und die einschlägigen psychiatrischen Gutachten nicht hinreichend in Frage gestellt» hätten, wiesen die Richter den Antrag ab.
Es sei weiter von einer konkreten Gefahrenlage für hochrangige Rechtsgüter Dritter auszugehen, nachdem die Antragsteller sich während der Sicherungsverwahrung einer therapeutischen Aufarbeitung ihrer Sexualstraftaten versagt hätten. Die Männer hatten behauptet, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgehe.
Die drei Männer waren Mitte des Jahres 2010 entlassen und seither in Freiburg rund um die Uhr von der Polizei observiert worden. Der Leiter der Polizeidirektion Freiburg hatte die längerfristige Observation angeordnet und verlängert, nachdem die Risikobewertung des Landeskriminalamts ergeben hatte, dass von allen drei Tätern mit erhöhter Wahrscheinlichkeit nach wie vor Gefahren für Leben, Gesundheit oder Freiheit Dritter ausgingen.
Menschenwürde bleibt gewahrt
Die Richter legten in ihrem Beschluss dar, dass die Observation der im Grundgesetz verankerten Menschenwürdegarantie «voraussichtlich gerecht» werde, da in den Wohnräumen der entlassenen Straftäter keine Observation stattfinde und außerhalb eine vertrauliche Kommunikation mit Rechtsanwälten und Ärzten möglich sei. Die weiteren Einschränkungen in der privaten Lebensgestaltung müssten derzeit hingenommen werden.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen kann dagegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
04.01.2011 dv