Frankfurt/Main (dapd). Dem Mord am Geschäftspartner vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer über den Abstand für einen zuvor gemeinsam betriebenen Lebensmittelmarkt in Frankfurt-Sossenheim. Der Angeklagte sollte an das spätere Opfer 45.000 Euro zahlen.
Die Beweisaufnahme hatte sich schwierig gestaltet, da mindestens zwei vermeintliche Augenzeugen des Mordes falsche Angaben gemacht hatten. Nach Überzeugung der 21. Strafkammer hatte der Angeklagte am Morgen des Tattages vor dem Laden in Sossenheim auf seinen Geschäftspartner gewartet, um ihn zur Rede zu stellen. Als der 37-Jährige mit seinem Fahrzeug in den Hof fuhr, wurde er sofort von dem Angeklagten bestürmt.
Tochter des Opfers Opfers musste alles ansehen
Bei der anschließenden Diskussion stand die Tochter des 37-Jährigen mit dabei. Diesen Umstand wertete das Gericht als Beleg dafür, dass das Opfer nicht mit einem Schusswaffengebrauch des 45-Jährigen gerechnet habe und arglos gewesen sei.
02.12.2010 dv