Stuttgart (dapd). Im Stuttgarter RAF-Prozess um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback eskaliert. Buback und seine Anwälte erschienen nach einer Sitzungsunterbrechung nicht wieder im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. Der Sitzungsunterbrechung war eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen Buback und der Bundesanwaltschaft vorausgegangen. Buback warf dabei der Bundesanwaltschaft vor, sie wolle ihn der Lüge bezichtigen.
Die Bundesanwaltschaft hatte vor dem Eklat betont, Bubacks These, dass eine «schützende Hand» die angeklagte frühere RAF-Terroristin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei «grund- und haltlos».
Dieser These widerspreche der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert für die Bundesanwaltschaft. Die Zeugenvernehmungen hätten «nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Existenz einer schützenden Hand erbracht». Bundesanwalt Walter Hemberger kritisierte Buback persönlich: «Sie nehmen immer nur das an, von dem Sie meinen, dass es Ihre These stützt. Alles andere drängen Sie weg.»
26.11.2010 dv