Osnabrück (dapd). Im Osnabrücker Auftragsmord-Prozess ist der 32 Jahre alte Angeklagte zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Das Osnabrücker Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sein 38 Jahre altes Opfer am 24. Juli 2008 mit acht Schüssen tötete. Der Angeklagte handelte dabei im Auftrag der ehemaligen Lebensgefährtin des Mordopfers und ihres Geliebten.Die 41-jährige Tante des Angeklagten wurde zu sechs Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt. Sie hatte ihren Neffen als Auftragsmörder bei den Auftraggebern ins Spiel gebracht.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten in ihren Plädoyers Freisprüche beantragt. Mit dem Prozess endete einer der spektakulärsten Mordprozesse in Osnabrück.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die ehemalige Geliebte des späteren Mordopfers. Sie hatte dem Mann sowie weiteren Liebhabern vorgegaukelt, dass sie eine reiche Erbschaft erwarte und sich von ihnen viel Geld geborgt, um einen mondänen Lebensstil zu führen. Wenige Tage vor dem Mord hatte das spätere Mordopfer die Lüge aufgedeckt und sein Geld zurückgefordert.
25.11.2010 dv