Münster/Wenden (dapd). Die Angeklagte hatte 1986, 1988 und 2004 heimlich im heimischen Bad drei Mädchen zur Welt gebracht. Die Babys starben kurz nach der Geburt durch Ersticken und wurden von der 46-Jährigen in der Tiefkühltruhe aufbewahrt. 2008 hatte ihr 18-jähriger Sohn die Leichen entdeckt. Laut Obduktionsbefund waren alle drei Babys lebensfähig gewesen.
Die Angeklagte hat die Tatvorwürfe gestanden und ausgesagt, dass sie in panischer Angst vor einer gynäkologischen Untersuchung die Schwangerschaften verdrängt habe.
Staatsanwalt war in Revision gegangen
Die Angeklagte war in einem ersten Verfahren vom Landgericht Siegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Staatsanwalt, der auf eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren plädierte hatte, war erfolgreich in Revision gegangen.
16.11.2010 dv