Stuttgart (dapd). Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit abgelehnt. Ein Prozessbeteiligter sagte vor Beginn der Verhandlung am Dienstag, der Beschluss der Kammer liege bereits vor. Damit gab das Gericht einem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den 59-Jährigen statt.
Der Laienrichter soll vor rund zwei Wochen in Stuttgart Polizeibeamte massiv“ beleidigt haben, nachdem er kurz nach Mitternacht betrunken in der Innenstadt schlafend aufgefunden worden war, wie ein Polizeisprecher sagte. Anschließend soll er in eine Ausnüchterungszelle gebracht worden sein. Die Polizei stellte daraufhin Strafanzeige gegen den 59-Jährigen wegen Beleidigung.
Laut einem Medienbericht hatte der Mann interne Akten aus dem Prozess bei sich. Darunter sei auch die Anklageschrift gewesen, hieß es in dem Bericht.
09.11.2010 dv
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