Berlin (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition will die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung ab 2011 abschaffen. Darauf verständigte sich das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Nur noch für Altfälle, die nach ihrer Sicherungsverwahrung bereits entlassen worden sind oder demnächst entlassen werden, soll mit dem sogenannten Therapieunterbringungsgesetz die weitere Unterbringung von psychisch schwer gestörten Gewalttätern in besonderen Einrichtungen möglich sein.
Bei neuen Fällen soll nach Vorstellung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) künftig verstärkt eine primäre Sicherungsverwahrung“ greifen, die sich bei Schwerstkriminellen ebenfalls an die Haftstrafe anschließt, aber bereits mit dem Hafturteil feststeht. Hier soll es gleichzeitig eine Beschränkung auf Schwerstkriminelle und wiederholte Sexualstraftäter geben, die die öffentliche Sicherheit anhaltend gefährden.
Erweitert und verbessert werden soll die „vorbehaltene Sicherungsverwahrung“. Bereits mit dem Urteil soll klargestellt werden, dass sich bei einem negativen Haftverlauf eine Sicherungsverwahrung anschließen wird, über die nicht erst nach Verbüßung der Haftstrafe zu entscheiden ist. Damit sollen Gerichte angehalten werden, sich schon im Verlauf der Verhandlung mit der Gefährlichkeit des Straftäters zu befassen.
20.10.2010 dv
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