Saarlouis (dapd). Ein aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter darf bis auf weiteres von der Polizei überwacht werden. Einen Antrag des Mannes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine polizeiliche Dauerüberwachung wies das erwaltungsgericht des Saarlands zurück.
Gegen den Mann war im September 2009 vom Landgericht Saarbrücken nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Nachdem der Menschenrechtsgerichtshof diese Praxis der nachträglichen Anordnung untersagt und einen Einspruch der Bundesregierung dagegen zurückgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung des Mannes am 12. Mai dieses Jahres auf. Seither befindet er sich auf freiem Fuß, wird aber rund um die Uhr von der Polizei überwacht.
16.09.2010 dv