Berlin (dv). In Deutschland sollen künftig wesentlich mehr Streitigkeiten zwischen den Bürgern außergerichtlich beigelegt werden können als bisher. Einen Referentenentwurf zu einem Mediationsgesetz wird das Bundesjustizministerium an diesem Montag der Öffentlichkeit vorstellen. Damit würde die Mediation, in der die Streitenden mit Hilfe eines Mediators eine Beilegung ihres Konflikts anstreben, nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch als Instrument in Zivilverfahren aufgewertet.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt, die Mediation biete den Bürgern eine Alternative zu aufwendigen Prozessen. Anders als im Gerichtsverfahren unterliegt in der Mediation keine der Parteien: «Bei einer erfolgreichen Mediation sind beide Gewinner.» Zugleich leiste, so Leutheusser-Schnarrenberger, die Mediation einen «wichtigen Beitrag zu einer Kultur der eigenverantwortlichen und nachhaltigen Streitbeilegung.».
Mediation ja – aber richtig
Was ist also zu einer gelungenen Mediation nötig? Das lässt sich in ein paar Stichpunkten definieren:
– Freiwilligkeit. Die Teilnahme an der Mediation ist grundsätzlich freiwillig und kann jederzeit – ohne Angaben von Gründen – von allen Parteien beendet werden.
– Verschwiegenheit.. Elementare Voraussetzung der Mediation ist die Schweigepflicht nach außen für alle Beteiligten des Gesprächs.
– Offenheit. In der Mediation werden alle hierfür wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht die Bereitschaft, für die Informationen der anderen Seite offen zu sein und diese zur Kenntnis zu nehmen.
– Eigenverantwortlichkeit. Das heißt: Eigeninteresse formulieren, Themen selbst entwickeln, Verantwortung übernehmen, Entscheidungen selbst treffen und umsetzen.
– Neutralität. Der Mediator moderiert ohne Bewertung. Alle Beteiligten sollen gleichwertig behandelt werden. Der Mediator hat kein eigenes Interesse an der Lösung.
– Einvernehmlichkeit. Die Beteiligten verpflichten sich zum fairen Umgang miteinander. Alle Konfliktbeteiligten sollen mit der Lösung zufrieden sein. Die Konsequenzen sind allen gleichermaßen bekannt.
Worüber nachbarschaftlich gestritten wird
Ach, und wenn es unter Nachbarn kriselt – was sind dann die Themen? Die Polizei hat die wichtigsten Streitpunkte aufgelistet:
– Über die Grundstücksgrenze hinauswachsende Pflanzen
– Belästigung durch Lärm, Licht, Gerüche
– Von Tieren ausgehende Störungen
– Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen und Anlagen
– Uneinigkeit in der Interpretation der Hausordnung
– Differenzen bei Nebenkosten-, Mietzahlungen Neubauten und Anbauten
– Unterschiedliche Vorstellungen über Ordnung und Sauberkeit
19.07.2010 dv