Aschaffenburg (rb). Den Blick starr geradeaus, keinerlei äußerliche Gefühlsregung – so folgte Alexander R. dem Urteilsspruch des Landgerichts Aschaffenburg. Die Kammer verurteilte den 32 Jahre alten Frauenmörder von Mespelbrunn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes, schwerer räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung. Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte, darf er nicht vorzeitig entlassen werden. Damit folgte das Schwurgericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Mit Erleichterung sah Kristina Bauer, die Mutter des 32 Jahre alten Opfers Carmen S., das Ende des Verfahrens. Dem Mann gegenüber zu sitzen, der im Juli 2008 vor dem Wasserschloss Mespelbrunn ihre Tochter erstach, sei schlimm gewesen. «Ich bin wirklich froh, dass es heute der letzte Tag war, länger hätte ich das nicht aushalten können», sagte sie nach dem Urteil. Dieses sei für sie eine Genugtuung. «Er hat mir mein Kind genommen.»
Zwar hatte Alexander R., der vor Beginn des Prozesses einen Selbstmordversuch unternommen und in Hungerstreik getreten war, über seinen Anwalt die Tat gestanden. Während des Prozesses äußerte er sich aber nicht zum Motiv. Für den Vorsitzenden Richter Stefan Tratz und die Kammer lag es in der verschmähten Liebe der Frau. Die dreifache Mutter habe eine Beziehung zu ihm abgelehnt, was er nicht verkraftet habe. Er sei «tief verletzt» gewesen und habe deshalb beschlossen, Carmen S. für die Zurückweisung zu bestrafen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Darum hat er sie nach Überzeugung des Gerichtes heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet.
Alles kühl geplant
Die Tat habe er vorbereitet, indem er sich ein Messer mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern für 30 Euro gekauft und die Überwachungskameras sowie den Dienstplan des Hotels auskundschaftet hatte. Das Opfer habe weder Angst vor dem Arbeitskollegen gehabt, noch eine Bedrohung empfunden, stellte der Richter fest. R. habe Carmen S. unmittelbar nach dem Verlassen des Autos angegriffen und mit vier Stichen in den Oberkörper schwer verletzt. Sie starb noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte durch die schweren Lungenverletzungen. Die Kammer hielt fest, dass es sich nicht um eine Affekttat handelte.
24.06.2010 dv