Neubrandenburg (dv). Es war der mit Abstand dreisteste Fall des Diebstahls einer Photovoltaikanlage, mit dem sich die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 2009 beschäftigen musste. «Die Diebe schlugen innerhalb eines Monats bei einem einzigen Objekt dreimal zu», erzählt Olaf Seidlitz, Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) Mecklenburg-Vorpommern. Beim ersten Diebstahl hätten die Täter zehn Solarmodule vom Dach der Scheune geklaut, beim zweiten 30 und beim letzten schließlich 50. «Dem Eigentümer wurde Schritt für Schritt das gesamte Dach abgeräumt», sagt Seidlitz.
Auch wenn die Täter nicht bei allen Diebstählen von Solarstromanlagen so umfassend zuschlagen, sieht das LKA die Entwicklung mit Sorge. Die Schadenshöhe belief sich im vergangenen Jahr auf insgesamt 970 000 Euro. 2008 wurden noch ein Schaden von 11 000 Euro verzeichnet. «Zwar ist die Zahl der Fälle gemessen an den insgesamt knapp 55 000 Diebstahlsdelikten im vergangenen Jahr gering, aber der entstandene Schaden ist wegen des Werts der Anlagen stets sehr hoch», erläutert Seidlitz die Situation.
Leitern wegschließen!
Die Polizei empfiehlt Besitzern von Photovoltaikanlagen, Dieben den Zugang zum Grundstück mit massiven Zäunen zu versperren. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass keine Aufstiegshilfen, wie etwa Anbauten oder achtlos auf dem Grundstück abgestellte Leitern, den Tätern den Zugang zum Dach erleichtern.
Die Solarmodule können mechanisch mit einfachen Tricks gesichert werden. Werden beispielsweise die Köpfe der zur Befestigung benutzten Imbusschrauben mit Kunstharz verklebt, lassen sie sich kaum noch lösen.
Da Täter durch Licht abgeschreckt werden, rät die Polizei zu Beleuchtungsanlagen mit Bewegungsmeldern. Auch Videoüberwachungsanlagen können sinnvoll sein. Möglich ist auch der Einsatz einer elektronischen Diebstahlssicherung für Solarstromanlagen.
Module extra versichern!
Wichtig ist auch die Erfassung der Herstellernummern auf den Solarmodulen. Außerdem sollte ein Lageplan erstellt werden, aus dem hervorgeht, welches Modul mit welcher Nummer an welcher Stelle liegt. Nur so kann im Fall eines Teildiebstahls nachvollzogen werden, welche Module gestohlen wurden.
Der Diebstahl von Solarstromanlagen ist mit der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Wer sich absichern möchte, muss eine gesonderte Photovoltaikversicherung abschließen.
Fotos: wel
05.05.2010 dv