Stalker schuldfähig?

Berliner terrorisiert Prenzlauer mit Drohanrufen

Dem 51-jährigen Berliner mit Zweitwohnsitz in Prenzlau wird vorgeworfen, in mindestens fünf Fällen
Prenzlauer bedroht oder genötigt zu haben. So soll er laut Polizei
beispielsweise Pakete mit einem weißen Pulver verschickt haben, die
er mit der Aufschrift «H1N1» – dem Schweinegrippe-Erreger – versah.
Das Pulver stellte sich als harmlos heraus, verursachte bei den
Empfängern aber Schrecken und Entsetzen.

   Selbst dem Staatsschutz ist der 51-Jährige kein Unbekannter. So
war er Polizeiangaben zufolge mit einem Auto auf das
Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
eingedrungen – den Kofferraum hatte er voller Böller. Den Polizisten,
die Merkels Grundstück bewachen, erzählte er, dass er nur einen
Kaffee trinken wolle. Sie ließen ihn wieder fahren, nachdem sie ihm
die Böller weggenommen hatten.

   Das Prenzlauer Amtsgericht prüft, ob und wann der Prozess gegen
den Mann beginnen kann. «Wir konnten das Verfahren bislang nicht
aufnehmen, weil ein Gutachten über die Schuldfähigkeit und
Gefährlichkeit des Mannes ausstand. Dieses ist jetzt eingetroffen und
wird von dem zuständigen Richter überprüft», sagte der
Direktor des Prenzlauer Amtsgerichtes, Hans-Joachim Esche. Über die
Aussagen des Gutachters könne er noch keine Angaben machen. Es sei
aber durchaus möglich, dass der Prozess nicht vor dem Amtsgericht in
Prenzlau, sondern dem Neuruppiner Landgericht stattfindet, sollte der
Mann für schuldfähig erklärt werden.

   In der vergangenen Woche wurde der mutmaßliche Stalker selbst
Opfer einer Straftat. In der Nacht zum 5. Februar brannte sein Haus –
ein altes Gebäude an der Prenzlauer Stadtmauer – aus. Der Mann war
nicht zu Hause. «Eine Polizeistreife ertappte einen 25-jährigen
Prenzlauer, als er aus dem brennenden Haus herauslief», sagte
Polizeisprecherin Sandra Urland. Er wurde festgenommen, später aber
wieder auf freien Fuß gesetzt. Es sei noch nicht bewiesen, dass er
den Brand verursacht habe, hieß es. Sicher sei jedoch, dass er nicht
zu dem Kreis der Personen gehöre, die durch den mutmaßlichen Stalker
bedroht worden waren. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen schwerer
Brandstiftung.

14.02.2010 SR