Teure Reise-Andenken – Am Urlaubende steht der Zoll

 

A young man carrying shopping bags looking at sale sign at an outdoor shopping mallMitbringsel aus fernen Ländern sind beliebt wie eh und je. Ob Jeans und Shirts aus den USA, Goldschmuck aus Marokko oder Zigarren aus Kuba – kaum ein Reisender kommt mit leeren Taschen heim. Als besonders „schick“ gelten exotische Souvenirs. Doch am deutschen Zoll kommt oft das böse Erwachen: Einfuhr verboten! Stichwort: internationales Artenschutzabkommen. Das Mitbringsel wird beschlagnahmt, der Tourist unwissentlich zum kriminellen Schmuggler. Das Souvenir war ein fataler Fehlkauf!

Der Flughafen ist die bedeutendste Einfuhrstelle für unerlaubte Güter. Normale Touristen – wie jeder von uns – tragen maßgeblich zu dieser erschreckenden Statistik bei. Allzu oft ohne dass sie sich dessen überhaupt bewusst sind.

Wer in den Urlaub fährt, informiert sich über das Wetter, das Essen und die Sehenswürdigkeiten vor Ort. Wer denkt schon daran, sich auch über die im Reiseland geltenden Ausfuhrbestimmungen und – noch viel wichtiger – über die deutschen Einfuhrbestimmungen zu informieren? Genau das kann Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Was Sie mitnehmen dürfen und was nicht – wir klären Sie auf. 

Fotos: istockphoto, Wolfgang Orion