Ständige Furcht vor Vergewaltigungen ist unbegründet. Konzentrieren Sie sich auf Situationen, die Sie beeinflussen können. Hören Sie nicht auf die Angst, aber auf Ihr Gefühl.
Der sichere Fußweg
Vermeiden Sie den Weg durch den dunklen Park oder die dunkle Unterführung!
Wählen Sie eine beleuchtete oder belebte Straße! Gehen Sie auf der Seite, wo Ihnen die Autos entgegen kommen!
Ein Fußgänger kommt Ihnen entgegen? Wechseln Sie ruhig die Straßenseite, wenn Ihnen Ihr Gefühl den Impuls dazu gibt!
Suchen Sie Anschluss!
Versuchen Sie in einsamen oder gefährlich erscheinenden Gegenden Anschluss an eine Person oder Gruppe zu halten, die Ihnen unverdächtig ist! Sprechen Sie eventuell sogar jemanden an und bitten Sie um Begleitung!
Lenken Sie sich nicht ab!
Setzen Sie keinen Kopfhörer mit Musik-Berieselung auf! So hören Sie nicht, wenn sich jemand von hinten nähert.
Parken Sie sicher!
Stellen Sie Ihr Auto im Parkhaus nicht im Dunkeln ab, wenn Sie es auf einem Frauenparkplatz oder in der Nähe des Ausgangs parken können.
Fahren Sie im „richtigen“ Abteil!
Generell sind öffentliche Verkehrsmittel als sicher einzustufen. Benutzen Sie trotzdem in U- und S-Bahnen nachts möglichst das Abteil hinter dem Fahrer, der Funkverbindung zur Zentrale hat. Wählen Sie ein Abteil mit möglichst vielen Fahrgästen.
Wo sind Notrufsäulen?
Schauen Sie, wo sich die Notrufanlage oder Notbremse befindet. In den meisten Städten gibt es solche Einrichtungen auch auf Bahnsteigen.
Sicherung der Wohnung
Die eigene Wohnung bietet nur Schutz, wenn Sie Sicherheitsvorkehrungen treffen. Sicherheitsschloss und Türkette sollten jede Wohnungstür sichern. Besonders im Sommer machen es offene Fenster und Balkontüren einem Sex-Täter einfach, sein Vorhaben auszuführen.
Gefährdung in eigenen und in fremden Räumen
Vermeiden Sie es, mit Fremden allein in Ihrer Wohnung zu sein!
Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung, ohne sich bei Nachbarn oder Freunden einer eventuellen Unterstützung versichert zu haben!
Lassen Sie keine Fremden (z.B. Handwerker, die sie nicht bestellt haben) unangemeldet in Ihre Wohnung!
Lassen Sie sich von Fremden bei vorgelegter Türkette einen Ausweis zeigen und prüfen Sie ihn sorgfältig.
Raus aus meiner Wohnung!
Wenn jemand Ihre Wohnung nicht verlassen will, gehen Sie selbst!
Kehren Sie gegebenenfalls mit Verstärkung zurück!
Kündigen Sie an: Ich hole jetzt die Polizei!
Klingeln Sie beim Nachbarn oder laufen Sie auf die Straße und rufen Sie um Hilfe!
Vorsicht beim Eintritt in fremde Wohnungen!
Suchen Sie Unbekannte in fremden Räumen möglichst nicht alleine auf! Bei der Wohnungssuche oder beim Kauf von Privatsachen (Anzeigenangebote) ist das nicht ungewöhnlich.
Treffen Sie Internet-Bekanntschaften zunächst an einem öffentlichen Ort (Café, Park, Veranstaltungen)!
Geschäftstermine nicht außerhalb der Bürozeiten
Vereinbaren Sie ohne plausiblen Grund kein Arbeits- oder Vorstellungsgespräch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten!
Erzählen Sie Freunden, wohin Sie gehen. Sie können auch ins Gespräch einfließen lassen, dass Ihr Partner Sie hergefahren hat.
Sagen Sie deutlich, was Sie (nicht) wollen!
Prüfen Sie in entspannten Situationen, z.B. in einer Kneipe oder auf einem Betriebsfest, ob Sie Situationen jederzeit steuern können!
Verhalten Sie sich eindeutig! Ihr „Nein“ ist nur dann ein „Nein“, wenn Ihre Stimme, Ihr Körper und Ihr Verhalten ebenfalls sichtbar „Nein“ sagen.
Mitfahren bei Fremden
Lassen Sie sich von niemandem nach Hause fahren und bringen Sie niemanden mit in Ihre Wohnung, der Ihre Grenzen nicht kennt und respektiert! Das könnte Sie „teurer“ zu stehen kommen als ein Taxi.
Vergewissern Sie sich beim Einsteigen, wo sich in dem fremden Auto Türöffner, Gurtschloss und Fensterheber befinden! Im Notfall können Sie schneller entfliehen oder sich bemerkbar machen.
Der berühmte „Kaffee“
Was „auf ein Glas Wein“ oder „auf einen Kaffee“ wirklich bedeuten kann, ist vor der Haustür nur schwer abzuschätzen. Wenn an der neuen Beziehung wirklich etwas dran ist, sollte Sie die Trennung bis zum Morgen verkraften.
Der Partner als Feind
Die Vergewaltigung in der Ehe steht meistens am Ende einer langjährigen Gewaltbeziehung, in der die Mehrzahl der betroffenen Frauen wiederholt zum Opfer wird. Die Unterdrückung der Frau ist ein schleichender Prozess, der anfangs weder vom Opfer noch von Familie und Freunden erkannt wird. Häufig gelingt es dem Mann, die Frau als hysterisch darzustellen und sie von Familie und Freunden zu isolieren. Die emotionale oder finanzielle Abhängigkeit vom Partner hindert die meisten Frauen daran, eine solche Beziehung aufzugeben.
Ignorieren Sie nicht das erste Anzeichen von Gewalt
Eine Chance, der Katastrophe zu entgehen, liegt darin, schon beim ersten Zeichen sexueller Gewalt Anzeige zu erstatten und/oder Zuflucht in einem Frauenhaus, der Familie oder bei Freunden zu suchen. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann die Polizei für gewalttätige Männer ein Kontaktverbot aussprechen. Der Mann muss demnach z.B. sofort die gemeinsame Wohnung verlassen. Die Frau hat dann Zeit, gerichtliche Schritte in die Wege zu leiten. Diese Regelung gilt für eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Der Versuch eines „letzten Gesprächs“
Die letzte Aussprache mit einem gewalttätigen Ex-Partner endet häufig ebenfalls mit sexueller Gewalt. Treffen Sie sich zu einem solchen Gespräch nie in Ihrer oder seiner Wohnung. In einem Lokal muss er sich zusammenreißen.