Bei einer Aufklärungsquote von zehn Prozent und mehr als 300.000 Diebstählen pro Jahr sind die Versicherungen verständlicherweise geizig. Nicht jede Hausratversicherung zahlt bei Raddiebstahl. Ausschlüsse, eventuelle Selbstbeteiligung, Höhe der Entschädigung und weitere Besonderheiten sollten Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.
Grundsätzlich sind alle Fahrräder eines Haushalts gegen Brand-, Sturm-, Leitungswasserschäden, Einbruch (in Haus, Wohnung oder verschlossenen Keller) und Raub bei der normalen Hausratversicherung mitversichert. Entschädigt werden der aktuelle Neuwert oder die Reparatur.
Die Hausratversicherung
Bei neueren Versicherungen ist das Fahrrad in der Hausratversicherung eingeschlossen. Es muss allerdings immer an einem festen Gegenstand angeschlossen sein. Wenn es höher versichert sein soll, verlangen viele Anbieter einen Aufpreis. Manche bieten auch eine eigene Fahrradversicherung an. Die genauen Bedingungen variieren von Vertrag zu Vertrag.
Wichtig: der Ort des Diebstahls
Ihr Rad ist in der Regel versichert, wenn es in einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgestellt wurde.
Wichtig: die Uhrzeit des Diebstahls
Bei manchen Versicherungen gilt – wenn nicht anders vereinbart: Das abgeschlossene Fahrrad ist uneingeschränkt von 6 bis 22 Uhr versichert. Zwischen 22 und 6 Uhr zahlt die Versicherung nur, wenn das Rad „in Gebrauch“ ist.
Das bedeutet: Fahren Sie abends mit dem Fahrrad ins Kino und es wird gestohlen, zahlt die Versicherung. Entscheiden Sie sich jedoch, das Rad über Nacht draußen stehen zu lassen und lieber mit dem Taxi nach Hause zu fahren, zahlt die Versicherung bei Diebstahl nicht.
Foto: Polizei NRW