Jeder Konsument kinderpornografischer Darstellungen muss wissen, dass er sich am Missbauch eines Kindes beteiligt.
Strafbar ist,
– Kinderpornografie zu besitzen.
Keine entsprechenden Dateien dürfen auf Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern gespeichert sein.
– Kinderpornografie zu verbreiten.
Keine entsprechenden Dateien dürfen per Mail oder sonstigem Datentransfer an andere verteilt werden.
– Kinderpornografie zugänglich zu machen.
Keine entsprechenden Darstellungen dürfen einer anderen Person, auch nicht den engsten Familienangehörigen oder Freunden, gezeigt werden. Sie dürfen auch nicht auf der eigenen Homepage für eine breite Öffentlichkeit verfügbar sein.
– Kinderpornografie zu beschaffen.
Es darf nichts unternommen werden, um an solche Darstellungen zu gelangen: Kein Anklicken einschlägiger Internetbereiche! Die meisten Seiten haben einschlägige Namen, so dass jedem sofort klar sein muss, was sich dahinter verbirgt. Das Kopieren von einem auf einen anderen Datenträger ist genauso verboten wie das Einscannen von Bildern.
Der Besitz von Kinderpornografie kann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haftstrafe geahndet werden, die Herstellung bis zu zehn Jahren Haft. Sexueller Missbrauch kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.