Jasmina, Tarek, Mandy, Robert, Amina: Hinter jedem Namen steckt ein Drama. Hinter jedem Namen steht ein vermisstes Kind. In Hamburg befindet sich das Büro der Initiative vermisste Kinder. Dort werden Fälle gesammelt, dorthin können sich Eltern in Not wenden.
e110 gibt an dieser Stelle wichtige Hinweise und Tipps weiter, die von den Experten zum Schutz der Familie zusammengestellt wurden.
Erziehung zum sicheren Selbstbewusstsein
Der Grat zwischen dem Schutz, dem Schutzbedürfnis des Kindes und der benötigten Freiheit und Selbstständigkeit in der Entwicklung ist äußerst schmal. Kindern wird immer weniger die Möglichkeit eingeräumt, Kind sein zu dürfen. Kinder sollen zur größtmöglichen Selbstständigkeit hin erzogen werden und gleichzeitig ein möglichst ausgeprägtes Selbstbewusstsein haben. Dies kann jedoch bei zu großem Druck, schnell zur Überforderung werden.
Sport macht selbstbewusst
Sport in jeglicher Form ist beispielsweise sehr hilfreich. Es gibt hierzu bundesweit ein überaus großes Angebot. Hier können Kinder von klein auf lernen, wie man sich behauptet und wo die eigenen Stärken liegen. Mit einem Karate- oder Judotraining können bereits ab dem fünften Lebensjahr Mechanismen der Selbstverteidigung und Selbstbehauptung trainiert werden.
Handy – ja oder nein?
Ein Mobiltelefon kann sicher das subjektive Sicherheitsempfinden sowohl auf Seiten des Kindes als auch der Eltern stärken. Zudem kann ein Handy auch in Notsituationen Hilfe leisten. Auch hier gilt jedoch, dass eine gewisse Altersgrenze, etwa das zehnte Lebensjahr, nicht unterschritten werden sollte.
Die individuelle Situation in Bezug auf den Nachhauseweg oder auch die Verfügbarkeit der Eltern kann dabei eine Rolle spielen. Auch das Mobiltelefon leihweise mitzugeben, kann im Einzelfall Sinn machen und das Verantwortungsbewusstsein stärken.
Es sollte sich um ein möglichst einfaches, intuitiv zu bedienendes Gerät handeln. Die Rufnummern der Eltern, Großeltern, Nachbarn etc. sollten eingespeichert sein. Im Handel gibt es Geräte mit Prepaidkarte, also mit begrenztem Gesprächsguthaben, zuweilen bereits für unter 20 Euro.
Keine Waffen!
Waffen, zu denen auch ein Gasspray zählt, sind kein probates Mittel zur Selbstverteidigung von Kindern und zum Teil sogar für Erwachsene verboten.
Foto: Initiative vermisste Kinder
12.10.2010 dv / wel