So hart es klingen mag, Sachgebietsleiter Manfred Kaltwasser von der „Zentralstelle Kinderpornografie“ des BKA erteilt selbsternannten „Medienwächtern“ eine konsequente Abfuhr. „Es ist höchst unwahrscheinlich, dass man im Internet aus Versehen auf Kinderpornos stößt. Wer uns Hinweise auf solches Material gibt, setzt sich zunächst einmal selbst dem Verdacht aus, sich strafbar gemacht zu haben.“
Nicht nur der Vertrieb von kinderpornografischem Material, auch das Herunterladen ist – zu welchem Zweck auch immer – streng verboten. Auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Nicht nur das Surfen im Web hinterlässt dort individuelle Spuren, auch im heimischen Rechner nisten sich beim Surfen Dateien ein, die dort nicht hingehören. Ohne dass es der Hobby-Detektiv merkt, kann er sich also Kinderpornografie heruntergeladen haben. Doch das Gesetz macht keinen Unterschied: Ob wissentlich oder unwissentlich – wer solche Dateien besitzt, wird hart bestraft.
Wenig hilfreich
Hinweise von Usern – so die Erfahrung der BKA-Spezialisten – sind in Sachen Kinderpornografie für die Ermittlungsarbeit ohnehin eher hinderlich. Allenfalls ein Prozent solcher Hinweise sind wirklich hilfreich. „Laien können oft gar nicht beurteilen, ob es sich bei den Darstellungen wirklich um Pornografie handelt,“ so Kaltwasser. Wenn sie den Hinweisen nachgehen, stoßen die Fahnder mitunter auf fröhlich plantschende Kinder im Badeanzug – harmlose Urlaubsfotos auf privaten Homepages. Schade um die verplemperte Arbeitszeit!
Wer dennoch Hinweise geben will: Nicht ans Bundeskriminalamt wenden, sondern an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Staatsanwaltschaft! „Hinweise ans BKA sind Zeitverschwendung. Denn wir sind nicht zuständig und geben die Information auch nur an die Polizeidienststellen vor Ort weiter,“ stellt Manfred Kaltwasser klar.
20.03.2003 wel