Der Nepp mit der Lostüte
Auf Teneriffa wird ein Pärchen von einem jungen Deutschen auf der Straße angesprochen und aufgefordert, in die Lostüte zu greifen. Der Umschlag enthält den Hauptpreis:
eine Woche Gratis-Urlaub in Florida.
Das Paar ist begeistert und sofort bereit, ins Taxi zu steigen und dem jungen Mann zu folgen, um den Preis in Empfang zu nehmen.
Am Ziel angekommen, erfahren die Urlauber, dass sie erst eine 90-minütige Führung durch eine Ferienanlage über sich ergehen lassen müssen, um den Urlaubs-Gutschein zu bekommen. Sagt das Paar „ja“, endet die Führung in einem knallharten Verkaufsgespräch, das durchaus den ganzen Tag in Anspruch nehmen kann. Lehnt das Paar ab, gibt es auch keinen Preis.
Diese Art des unseriösen Time-Share-Marketings wird auch mit Rubbellosen und in Form von harmlos anmutender Urlaubs-Umfragen praktiziert. Sie ist vor allem auf den Kanarischen Inseln, auf dem spanischen Festland und in Portugal verbreitet. Ähnlich fungieren allerdings auch dubiose Firmen in Deutschland. Meist wird hier die Nachricht über den vermeintlichen Hauptgewinn per Post zugestellt oder telefonisch mitgeteilt.
Der vorgeschobene Testurlaub
Auch hinter dieser verlockend klingenden Zeitungsannonce kann sich ein zweifelhafter Verkaufsgag verbergen: Der Leser wird eingeladen, samt Partner an einer Meinungsumfrage über Urlaub teilzunehmen. Die entpuppt sich dann jedoch als Werbeveranstaltung. Und nur wer einen Vertrag abschließt, hat Aussicht auf eine Gratis-Reise. Wirklich kostenlos ist bei dieser aber auch nur die Unterkunft. Anreise und Verpflegung müssen selbst bezahlt werden – so wie bei Ferienwohnrechten üblich.
Die zweite Variante
Das Paar darf das Urlaubssystem tatsächlich testen. Allerdings müssen auch hier die Kosten für Anreise und Verpflegung bezahlt werden, ebenso eine „Unkostenpauschale“ für die Unterkunft. Doch damit nicht genug: Am Urlaubsort bekommt das Test-Paar Besuch von einem Repräsentanten, der ihm die Anlage zeigen will. Auch hier endet die vermeintliche Führung in einem oft mehrstündigen Verkaufsgespräch.
Der Rat von e110:
Finger weg von Gewinnen und dubiosen Geschenken! Ob in Deutschland oder am Urlaubsort, Deutschlands Verbraucherzentralen raten generell von Time-Sharing-Verkaufstouren ab. In der Regel sind die vermeintlich verlockenden Preise für den Gewinner mit Kosten verbunden. Unter anderem müssen Nebenkosten, Flüge und Verpflegung bezahlt werden.
Manche Reisewillige haben die Nebenkostenpauschale von mehreren hundert Euro vorab überwiesen und hörten dann nie wieder etwas vom Veranstalter. Das Geld war weg. Kommt die Reise zustande, ist der Urlauber im Fall von Mängeln, Überbuchung oder Insolvenz des Veranstalters nicht geschützt. Das Pauschalreiserecht greift bei dieser Art von Urlaub nicht.
Auch empfiehlt es sich grundsätzlich, die Kosten der gewonnenen Reise einmal mit denen einer vergleichbaren Pauschalreise zu vergleichen. Oft ist letztere immer noch günstiger!