Reisereklamationen – Einige typische Fälle

Reise für Stubenhocker
Hanna G. hat über einen Spezialreiseveranstalter eine Reise nach Kalabrien gebucht. Dieser bot im Katalog Ausflüge, Wanderungen und Mountainbike-Touren an. Am Urlaubsort ist die Enttäuschung groß: Die Radtouren finden zwar statt, die meisten anderen Ausflüge allerdings fallen aus. Die Reiseleitung ist ganz offenbar nicht ortskundig, selbst geeignetes Kartenmaterial fehlt.
Ausflüge und Wanderungen sind Bestandteil des Reisevertrags. Im Katalog wurden sie ganz konkret aufgeführt. Das Fehlen der Leistung rechtfertigt nun eine erhebliche Minderung des Preises. 

Sieben Stunden Verspätung
Familie W. hat einen erholsamen Urlaub hinter sich. Der letzte Ferientag ist angebrochen. Morgens nach dem Frühstück werden alle mit dem Bus zum Flughafen gebracht. Das Flugzeug startet – aber nicht wie geplant um 13 Uhr, sondern fast sieben Stunden später. Völlig zerschlagen von einem Tag auf dem lauten Flughafen steigt die Familie am späten Abend endlich in die Maschine. Die kühle Luft aus der Klimaanlage hat allen zugesetzt. Am übernächsten Tag ist die ganze Familie erkältet.
Verspätungen von mehr als drei Stunden müssen Urlauber nicht hinnehmen. Sie haben Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises. 

Von Luxus keine Spur
Ulrich B. hat 14 Tage Spanien gebucht. Seit Wochen freut er sich auf sein Hotelzimmer. Im Prospekt macht es einen sehr luxuriösen Eindruck. Vor Ort allerdings muss er feststellen: Das Bad gleicht eher einer Schimmelzuchtanlage und beherbergt allerlei Ungeziefer. Auch die Klimaanlage funktioniert nicht. Und der Strom fällt regelmäßig aus. Reklamationen beim Reiseleiter führen zu keiner Besserung. Zu Hause beschwert sich Herr B. schriftlich.
Zum Glück hat Ulrich B. Fotos gemacht und kann Zeugen benennen. Beides hilft ihm, seine Ansprüche durchzusetzen.

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