Die Pflichten „danach“

Sie müssen den Wagen unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen – ummelden.

 Hierfür benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II), eventuell auch eine Stilllegungsbescheinigung;
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV);
  • elektronische Versicherungsbestätigung (wird meist per E-Mail übermittelt);
  • Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters.

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