Seit 1971 fallen Rauschpilze, die Psilocybin oder eine Abwandlung davon enthalten, unter das Betäubungsmittelgesetz: Die Zubereitung der Rauschpilze (auch Trocknen, Konservieren, Mischen mit anderen Substanzen) ist strafbar! Weltweit sind 81 Rauschpilzarten bekannt, nur zehn davon gibt es in Europa. Sie sind praktisch alle hochgiftig.
Wirkung:
Die Wirkung ist unterschiedlich. Zum Teil treten akustische und optische Sinnestäuschungen, Ermüdungserscheinungen und Rauschzustände ein. Durch die Reizüberflutung erreicht das Gehirn einen extremen Wachzustand. Gleichzeitig treten Muskelschwäche auf, „Ameisenlaufen“ und Taubheitsgefühle. Zum Teil länger anhaltende Wirkung, verbunden mit Kopfschmerzen und Schwindelgefühl, Übelkeit und Erbrechen.
Folgen:
Psylocybin und auch andere in den Pilzen enthaltene Wirkstoffe verursachen Atembeschwerden, Blutdruck- und Pulsveränderungen. Sie lösen eine gefährliche Erhöhung der Körpertemperatur aus. In heißer Umgebung, zum Beispiel in Diskotheken, trocknet der Körper durch übermäßige Schweißproduktion aus, und es kommt zu einem Hitzschlag. Psychisch labile Menschen reagieren oft mit starken Angst- oder Panikzuständen. Bei regelmäßigen Konsum droht psychische Abhängigkeit.
Der Verzehr von Rauschpilzen ist sehr gefährlich: Ein Pilzvergiftung kann tödlich enden!
Was steckt drin?
Psilocybin, das Ähnlichkeit mit dem körpereigenen Serotonin hat. Dies ist ein Botenstoff, der die Psyche beeinflusst. Er hilft bei der Verarbeitung von Reizen. Durch die Imitation dieses Stoffes wird der Körper in einen dauernden Reizzustand versetzt, es kommt zur Reizüberflutung.
Der hochgiftige Fliegenpilz, auch Amanita muscaria genannt, enthält als psychotrope und physiologisch wirksame Bestandteile vor allem Muskarin und Muskardin (auch Pilzatropin genannt), daneben auch psychotrope Ibotensäure. Die Wirkung von Amanita muscaria hängt in erster Linie vom Mischverhältnis des Muskarin zum Muskardin-Gehalt ab.