Karlsruhe/Hamburg (dpa). Der Generalbundesanwalt hat einen 44 Jahre alten Deutschen wegen Internetpropaganda für Al-Kaida vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts angeklagt. Der Mann sei «hinreichend verdächtig, in drei Fällen um Mitglieder und Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen geworben zu haben», gab die Anwaltschaft in Karlsruhe jetzt bekannt. «In den militant-islamistischen Propagandabotschaften wurde der bewaffnete Kampf gegen Ungläubige“ als gerechtfertigt erklärt und die Teilnahme am gewaltsamen Jihad zur Pflicht eines jeden Muslims erhoben.» Verhandelt werden zudem zwei weitere Fälle der Beihilfe zur Anwerbung.
Der Angeklagte soll zwischen August und November 2008 im Internet drei Videobotschaften der terroristischen Vereinigungen Al-Kaida und Islamischer Staat im Irak (IStI) verbreitet haben. Für einen Mittäter, gegen den gesondert ermittelt werde, habe er zudem mehrere Videodateien mit Ansprachen führender Vertreter des «IStI» bearbeitet und zur Verfügung gestellt. Die Anklage sei bereits am 16. April vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg erhoben worden.
21.05.2014 Ta
„