Görlitz (dapd). Wegen einer Geiselnahme aus Ärger über seine bevorstehende Auslieferung muss ein 33-jähriger Häftling vier Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Görlitz sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der vorbestrafte Pole im November 2010 im Görlitzer Gefängnis einen Mitgefangenen als Geisel genommen hatte, um die direkt bevorstehende Auslieferung in sein Heimatland zu verhindern. Das Gericht sprach allerdings von einem «minderschweren» Fall und folgte damit den Ausführungen der Verteidigung.
12.07.2011 dv