Ansbach/Fürth (dpa/lby). Bayerische Datenschützer haben einem Fürther Juwelier untersagt, ein Überwachungsvideo von einem Überfall auf seinen Laden auf seine Facebookseite zu stellen. Die Behörde sieht darin «einen Akt der Selbstjustiz, die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist», wie das Landesamt verkündete.
Schließlich hätten auch Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Solche Bilder oder Videoaufnahmen dürften daher nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden. In dieses Grundrecht könne nur die Polizei eingreifen, indem sie Bilder per Gerichtsbeschluss veröffentliche, wie dies in dem aktuellen Verfahren auch geschehen sei.
Der Juwelier habe den Rat der Datenschützer angenommen und inzwischen die Bilder und das Video von seiner Seite gelöscht, teilte das in Ansbach sitzende Landesamt mit. Der Schmuckladen ist in der vergangenen Woche von zwei unbekannten, unmaskierten Tätern überfallen worden. Sie erbeuteten dabei wertvolle Uhren im Gesamtwert von rund 200.000 Euro. In der Hoffnung auf Hinweise aus der Bevölkerung hatte der Geschäftsmann das Überwachungsvideo seines Geschäfts später auf seine Facebook-Seite gestellt.
22.03.2014 Ta