Kaiserslautern (dpa). Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nach den Fanausschreitungen beim Zweitligaspiel der Roten Teufel gegen den Karlsruher SC fünf Strafbefehle beantragt. Zwei davon sind bereits erlassen und rechtskräftig, meldet die Staatsanwaltschaft. In einem weiteren Fall wurde von einer Anklage abgesehen. Bislang sind in 14 Verfahren 16 Beschuldigte identifiziert worden. Die Ermittlungen dauern an. Gegen die Täter wird wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen, Beleidigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ermittelt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat beide Vereine bereits vor einer Woche mit hohen Geldstrafen belegt und für den Wiederholungsfall den teilweisen Ausschluss von Zuschauern angedroht. Nach dem Schlusspfiff der Partie am 4. Oktober kletterten Karlsruher Anhänger über eine Absperrung und gelangten so auf die Südtribüne des Fritz-Walter-Stadions. Dort kam es zu Zusammenstößen mit Kaiserslauterer Zuschauern, bei denen 18 Personen verletzt wurden.
17.12.2014 Ta