Frankfurt/Main (dpa). Nur kurze Zeit nach dem jüngsten Anschlag auf einen Fahrkartenautomaten der Bahn in Hessen hat die Bundespolizei im Frankfurter Hauptbahnhof einen Verdächtigen gefasst. Nach dem 32-Jährigen wurde bereits seit Wochen gefahndet. Der ehemalige Fremdenlegionär ist der dritte Tatverdächtige, der in Untersuchungshaft geht. Etwa drei Stunden vor seiner Festnahme war im mittelhessischen Lollar erneut ein Automat in die Luft geflogen.
Im Rucksack des 32-Jährigen entdeckten die Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft neben 800 Euro Bargeld auch eine Gaskartusche, Brennspiritus und einen Gasschlauch. Ähnliches Werkzeug kam bei den
mehr als zwei Dutzend Taten der vergangenen Monate immer wieder zum Einsatz.
Dabei gehen die Täter immer nach derselben Methode vor: Sie kleben die Öffnungen der Geräte zu und leiten Gas hinein. Das zusammen mit Sauerstoff entstehende Gemisch detoniert mit der Wucht einer Sprengstoffexplosion. Bis zu 60 Kilogramm schwere Trümmer schleudern häufig bis zu 15 Meter durch die Luft. So auch in Lollar, wo Teile auf eine angrenzende Straße flogen.
Dreizehn Taten sollen auf das Konto der drei gehen
Die Ermittler lasten dem 32-Jährigen mindestens neun Sprengungen an. Zwischen Ende April und Anfang Juni soll er unter anderem Geräte in Frankfurt, Maintal, Darmstadt und Dieburg zerstört und Bargeld sowie Blanko-Fahrscheinrollen erbeutet haben. Allein der Sachschaden wird auf jeweils 30.000 Euro beziffert. Ob der Mann auch für Anschläge in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen verantwortlich ist, wird geprüft. Unklar ist auch noch, ob der Mann den Automaten in Lollar zerstört hat.
Die beiden andere Verdächtigen im Alter von 30 und 44 sitzen bereits in Untersuchungshaft. Das Duo soll für mindestens vier Taten verantwortlich sein und unabhängig von dem 32-Jährigen unterwegs gewesen sein. Die Anschlagserie ist nach Einschätzung der Ermittler aber noch nicht vorbei. «Das ist nicht der Letzte. Es gibt Trittbrettfahrer, die auf der Masche reiten», sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
15.08.2013 Ta