Schwerin (dpa). Ein 94-jähriger Mann aus Vorpommern soll sich wegen seiner Tätigkeit als SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin erhob gestern Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Neubrandenburg, wie ein Sprecher in Schwerin sagte. Die Behörde hält den Mann trotz seines hohen Alters für verhandlungsfähig.
Dem Rentner wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen. Er war den Ermittlern zufolge vom 15. August bis 14. September 1944 als SS-Unterscharführer in die SS-Sanitätsdienststaffel Auschwitz-Birkenau abkommandiert. In diesem Zeitraum seien mindestens 3.681 Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft vergast worden.
Hinweis kam aus Ludwigsburg
Oberstaatsanwalt Hans Förster betonte, für eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord sei entscheidend, dass der Mann um den Charakter von Auschwitz-Birkenau als Tötungslager wusste und er das Funktionieren der Lagers mit seiner Tätigkeit unterstützte. Der Beschuldigte müsse nicht unmittelbar in das Tötungsgeschehen eingebunden gewesen sein.
Hinweise auf die Vergangenheit des heute 94-Jährigen als SS-Sanitäter in Auschwitz-Birkenau bekam die Staatsanwaltschaft von der Zentralstelle für die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts in Ludwigsburg (Baden-Württemberg). Infolge ihrer Vorermittlungen wurden in jüngerer Zeit mehrere Fälle zur Anklage gebracht.
24.02.2015 Ta