Leipzig (dapd-lsc). Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.
Richter Mathias Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger für eine Strafe von drei Jahren plädiert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung an. Die Urteile aus den ersten drei Verfahren gegen frühere kino.to-Mitarbeiter wurden ebenfalls sofort rechtskräftig, weil die Strafverfolgungsbehörde und die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten.
Viel Geld verdient
Der in Köln geborene Angeklagte hatte zugegeben, Server für kino.to gemietet und Filme auf das Portal hochgeladen und freigeschaltet zu haben. Der frühere Einzelhandelskaufmann, der seit Anfang der 1990er Jahre in den neuen Bundesländern lebt und sich 2002 mit einer Internetfirma selbstständig gemacht hatte, verdiente mit den Tätigkeiten für kino.to innerhalb von rund drei Jahren etwa 317.000 Euro.
Er berichtete, er habe mit dem Geld einfach gut gelebt“ und sehr viele Reisen mit seiner Freundin rund um die Welt unternommen. Im Jahr 2010 sei er mehr als 110 Tage auf Reisen unterwegs gewesen. Von seiner Ehefrau in Zwickau lebe er seit 2006 getrennt, allerdings unternähmen sie seitdem „alles zusammen und seien nach außen das perfekte Ehepaar“.
Hauptbeschuldigte in U-Haft
In den vergangenen Wochen waren bereits drei weitere frühere Mitarbeiter von kino.to verurteilt worden. Das Strafmaß bewegte sich in diesen Fällen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und Freiheitsstrafen von zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren.
Derzeit befinden sich noch zwei frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten. Die bisher verurteilten früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen sieben weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
22.12.2011 Ta
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