Stuttgart (dapd). Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist der Vater des Amokläufers von Winnenden am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Mit dem Urteil schloss sich das Landgericht Stuttgart der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Bewährungsstrafe an, blieb jedoch unter dem geforderten Strafmaß von zwei Jahren.
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10.02.2011 dv