Aschaffenburg (dapd-bay). Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 39-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Kammer sah es heute als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Dezember den Bewohner eines Obdachlosenheims im Streit so schwer verletzt hatte, dass dieser am Folgetag starb.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verhängt. Nach zwei Jahren soll der alkoholkranke Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Verurteilung wegen Totschlags verlangt.
Bei den Ermittlungen waren Blutspuren des Opfers an den Turnschuhen des 39-Jährigen gefunden worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte zu den Vorwürfen vor Gericht geschwiegen. Sein Verteidiger Jürgen Vongries kündigte an, seinem Mandanten die Revision zu empfehlen. Wir sind der Auffassung, dass die Tat gar nicht hinreichend nachgewiesen ist“, sagte er.
25.09.2012 Ta
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