Bremen (dpa). Der Bremer Rockerclub Mongols ist vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert und bleibt damit in der Hansestadt verboten. Das entschied das Gericht nach rund zwei Stunden mündlicher Verhandlung. Ausschlaggebend für das Urteil sei gewesen, dass sich eine gewalttätige Auseinandersetzung im Mai 2011 eindeutig den Mongols zurechnen lasse, sagte der Vorsitzende Richter. Außerdem führte das Gericht die Vorstrafen des Präsidenten und hochrangiger Mitglieder des Clubs an. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Dagegen können die Mongols vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Eilantrag der Rocker vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen, mit dem sie das Verbot vorläufig außer Kraft setzen wollten. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verbot die Gruppierung im Mai 2011, nachdem es zu mehreren Ausschreitungen zwischen den Mongols und den Hells Angels gekommen war. Er begründete seine Entscheidung damit, dass führende Mitglieder hochgradig kriminell seien.
11.06.2014 Ta