Berlin (dapd). Der heute 32-jährige Angeklagte wurde schuldig gesprochen, im Juni vorigen Jahres den schlafenden Sohn einer Bekannten in deren Kreuzberger Wohnung gewürgt, über zwei Stunden immer wieder vergewaltigt und dann in den Hals gestochen zu haben. Der Stich hatte nur knapp die Halsschlagader verfehlt. Trotz schwerer Verletzung konnte der 14-Jährige in einem unbeobachteten Moment aus dem Fenster springen und fliehen. Eine Notoperation rettete sein Leben.
Entgegen der Anklage war dem Mann ein Mordversuch nicht nachzuweisen. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte vom Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten war. Er habe «keine Anstalten gemacht, die Tötung zu Ende zu bringen» und «ohne weiteren Zwang nicht weiter gemacht», argumentierte der Richter. Dem Urteil zufolge hatte er dem Jungen statt dessen ein Kissen zum «Abdrücken der Blutung» am Hals gegeben.
Freispruch für zweite Tötung
Ferner stand der Angeklagte wegen Totschlags vor Gericht. Zwei Wochen zuvor soll er einen 63-jährigen Mann, den er in einem Lokal kennengelernt hatte, in seine Kreuzberger Wohnung mitgenommen und nach gemeinsamem Sex erwürgt haben. In diesem Fall wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht ging von Notwehr aus.
25.12.2010 dv