Karlsruhe (dpa). Die Bundesanwaltschaft hat die unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen sechs ehemalige RAF-Terroristen wegen des 1977 verübten Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback eingestellt. Das gab die Behörde auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur bekannt. Die Bundesanwaltschaft habe von der Strafverfolgung abgesehen, verkündete ein Sprecher der Behörde. «Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben».
Die Bundesanwaltschaft hatte seit vergangenen Herbst gegen vier Frauen und zwei Männer wegen des Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback ermittelt.
Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter wurden 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen. Wer die beiden Attentäter waren, konnte auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker nicht klären. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt. Ausgangspunkt der jüngsten und jetzt eingestellten Ermittlungen waren Feststellungen des OLG-Urteils zur Tatplanung.
20.05.2015 Ta