Hannover (dpa). Der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig soll in den Strafverfahren gegen Christian Wulff und Sebastian Edathy Ermittlungsgeheimnisse an Journalisten verraten haben. «Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben», erklärte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) heute im Landtag in Hannover.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete den Angaben zufolge ein Verfahren wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen in acht Fällen gegen Lüttig ein. Sieben Fälle beträfen die Weitergabe von Informationen aus dem Verfahren wegen Vorteilsannahme gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Darunter soll sich nach dpa-Informationen auch Wulffs Vernehmungsprotokoll befunden haben.
Der achte Fall bezieht sich nach Darstellung der Ministerin auf das laufende Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Hier geht es nach dpa-Informationen um das Durchstechen des Abschlussberichtes der Ermittler, der schließlich zur Anklage führte.
Keine Auswirkungen auf das Verfahren gegen Edathy
Der Prozess gegen Wulff endete vor rund einem Jahr mit einem Freispruch. Ihm war vorgeworfen worden, er habe sich in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident von einem befreundeten Geschäftsmann zu einem Oktoberfestbesuch in München einladen lassen.
Der Prozess gegen Edathy beginnt am kommenden Montag vor dem Landgericht Verden. Er soll sich mit dem Herunterladen von Kinderpornos über das Internet strafbar gemacht haben. Dass sich die Ermittlungen gegen Lüttig auf das Verfahren auswirken, erwartet das Gericht im Moment nicht. «Wir gehen zurzeit davon aus, dass die Ermittlungen keinen Einfluss auf den Prozess haben», sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeldt.
In beiden Verfahren gelangten wiederholt interne Ermittlungsergebnisse und andere brisante Details über verschiedene Medien in die Öffentlichkeit. Selbst komplette Vernehmungsprotokolle sollen weitergeleitet worden sein. Dies führte bereits im Verlauf des Wulff-Prozesses zu internen Ermittlungen innerhalb der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover, sie wurden jedoch ohne Ergebnis eingestellt.
20.02.2015 Ta