Berlin (dv). Das umstrittene Großbordell in Berlin-Schöneberg darf nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht gebaut werden. Nach Auffassung der Richter verstößt das geplante Laufhaus an der Ecke Kurfürsten-/Potsdamer Straße gegen das Gebot der Rücksichtnahme und ist daher unzulässig. Die Betreiberin einer Tabledance-Bar hatte beabsichtigt, in der zweiten bis fünften Etage des Gebäudes, das auch ein Erotikkaufhaus und ein Sex-Kino beherbergt, insgesamt 48 Zimmer einzurichten und an Prostituierte zu vermieten. Diese sollten bei geöffneter Tür den vorbeilaufenden Freiern ihre Dienste anbieten – daher der Name «Laufhaus»
Das Bezirksamt befürchtete mit der Einrichtung eines Laufhauses eine «Verfestigung des Rotlichtmilieus» und einen weiteren sozialen Abstieg des Viertels. Die Gegend um die Kurfürstenstraße gilt als der größte Straßenstrich in Berlin.
Zwar ist die betroffene Gegend als Kerngebiet“ deklariert – dort sind «Vergnügungsstätten» grundsätzlich zulässig. Das geplante Laufhaus freilich geht dem Gericht (vor allem Richterinnen beschäftigten sich mit der Causa) doch ein wenig zu weit. Das konkrete Vorhaben sei zu üppig – außerdem herrsche im bereits vorhandenen Rotlicht-Milieu schon genug Verkehr. Mit einem Laufhaus in der geplanten Größe käme Prostitution in einem «städtebaulich nicht mehr vertretbaren Umfang» hinzu, so dass ein Attraktivitätsverlust der Gegend und eine Verdrängung ansässiger Betriebe und Anwohner die Folge seien.
02.06.2010 dv
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