Bad Kreuznach (dapd). Eine 40 Jahre alte Frau muss wegen der Tötung ihres missgebildeten Neugeborenen drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Bad Kreuznacher Landgericht sprach die Frau des Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer vier Jahre Haft gefordert.
Der Frau war vorgeworfen worden, im Februar 1998 ihren an Händen und Füßen missgebildeten Säugling in einer Plastiktüte in einen Bach im Bad Kreuznacher Schlosspark geworfen zu haben. Dort schlug das Mädchen mit dem Kopf im Bachbett auf und starb. Trotz des Wimmerns des Kindes habe die Frau das Mädchen zum Sterben zurückgelassen, sagte Staatsanwältin Christine Mossem. Arbeiter hatten die Leiche am Ufer gefunden.
16.12.2010 dv