Grundsätzlich gilt:
– Zeigen Sie jeden Einbruch sofort bei der Polizei an!
– Warten Sie unbedingt, bis die Polizei eintrifft!
Räumen Sie das angerichtete Chaos nicht auf und berühren Sie auch sonst nichts in Ihrer Wohnung, bis alle Spuren gesichert sind!
– Reichen Sie bei Ihrer Polizei ein Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände ein! Den Vordruck einer Wertsachenliste bekommen Sie bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
– Lassen Sie abhanden gekommene Kredit- und Bankkarten sowie andere Urkunden sofort sperren!
– Helfen Sie Ihrem Versicherungsunternehmen, Ursache und Höhe des Schadens festzustellen!
Halten Sie Kaufbelege, Fotos und Wertsachenliste bereit!
– Teilen Sie Ihrem Versicherer unverzüglich mit, wenn der Verbleib der gestohlenen Sachen ermittelt wurde.
e110 rät:
Durch die Hausratversicherung sind Sie in aller Regel auch gegen Einbruch versichert. Dennoch geht für viele Opfer der Ärger beim Thema Schadenersatz weiter. Hinterlässt der Einbrecher keine Spuren oder war ein Fenster gekippt oder eine Tür nicht ordnungsgemäß verschlossen, so können Versicherungen die Zahlung verweigern. Und wer nicht genau nachweisen kann, was gestohlen wurde, muss ebenfalls mit Problemen rechnen.
Außerdem gilt: Wenn Sie länger als zwei Monate weg sind, müssen Sie es der Versicherung melden. Damit der Schutz erhalten bleibt, wird dann oft ein Zuschlag verlangt. Informieren Sie sich also vor Urlaubsantritt bei Ihrer Versicherung!