Viele Opfer von Kaffeefahrten fühlen sich hilflos. Sie lassen sich Artikel aufschwatzen, die sie gar nicht brauchen. Gerade ältere Menschen werden Opfer dieser Abzocke. Und ältere wie jüngere glauben, sie könnten sowieso nichts gegen die skrupellosen Verkäufer ausrichten. Falsch! Sie haben Rechte!
Allgemeine Rechte bei Verkaufsveranstaltungen
Wenn Sie eine Fahrt mitmachen, bei der eine Verkaufsveranstaltung stattfindet, heißt das nicht, dass Sie auch an dieser teilnehmen müssen. Niemand kann Ihnen verbieten, in dieser Zeit einen Spaziergang zu unternehmen. Wer Sie zur Teilnahme an der Werbeveranstaltung zwingt oder gar einsperrt, macht sich strafbar. Letzteres ist Freiheitsberaubung! Sollten Sie an der Kaufveranstaltung teilnehmen, müssen Sie nichts kaufen. Es gibt in Deutschland keinen Kaufzwang!
Ihre Rechte bei fehlerhafter oder minderwertiger Ware
Ist der von Ihnen gekaufte Artikel fehlerhaft, so haben Sie das Recht, innerhalb eines halben Jahres eine Reparatur oder eine Neulieferung zu verlangen. Wenn dies fehlschlägt, können Sie sogar ganz vom Kauf zurücktreten. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Produkt ein zugesichertes Merkmal gar nicht besitzt oder den gewünschten Effekt nicht erzielt, so können Sie Nachbesserung verlangen oder – falls dies nicht möglich ist – vom Kauf zurücktreten.
Wenn’s um die Gesundheit geht …
Werbeaussagen mit Argumenten, die sich auf Ihre Gesundheit beziehen, sind nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Wird aufgrund solcher Werbung ein Kaufvertrag abgeschlossen, ist er nichtig. Problem: Sie müssen eventuell beweisen, dass der Verkäufer solche Aussagen gemacht hat.
Ihre Rechte bei Werbeversprechungen
Alles, was Ihnen in der Werbebroschüre versprochen wird, können Sie auch fordern. Sie haben ein Recht darauf! Das gilt für Waren, Essen, Geschenke ebenso wie für versprochene Fahrten, Ausflugsziele oder sonstige touristische Angebote. Wenden Sie sich gegebenenfalls an eine Verbraucherschutz-Organisation!
Ihre Rechte bei Nicht-Gefallen
Wenn Sie auf einer Kaffeefahrt etwas gekauft haben, das Sie doch nicht haben wollen, so können Sie den Kauf innerhalb von 14 Tagen stornieren. Ohne Begründung. Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hat Sie der Verkäufer über Ihre Rechte nicht informiert, so verlängert sich die Frist nach Erhalt der Widerspruchsbelehrung auf einen Monat.
Ihre Rechte bei Verkaufsreisen INS Ausland
Für die Fahrt, die Veranstaltung und die Produkte gelten die gleichen Rechte wie bei einer Verkaufsreise innerhalb Deutschlands.
Ihre Rechte bei Verkaufsreisen IM Ausland
Hier ist besondere Vorsicht geboten. An vielen Urlaubsorten werden Sie zu Ausflügen oder „Bunten Nachmittagen“ mit Verkauf eingeladen. Es handelt sich meist um genau die gleichen Kaffeefahrten wie in Deutschland auch. Einziger Unterschied: Die Rechtslage ist unter Umständen schwieriger. Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, sollten Sie sich schriftlich im Kaufvertrag das Widerrufsrecht bestätigen lassen.