Aachen (dapd). Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. und seine Familie aus Heinsberg dürfen auch weiterhin dauerhaft überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Montag entschieden. Die Familie von Karl D. hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, weil sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt. Dies sei jedoch hinzunehmen, erklärten die Richter. Laut eines Gutachtens sei Karl D. nach wie vor gefährlich, sagte Gerichtssprecher Markus Lehmler. Deshalb müssten er und die Familie seines Bruders die Überwachung durch die Polizei zum Schutz der übrigen Bevölkerung akzeptieren.
Karl D. hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe
verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt.
25.1.2011 LB