Dem Kollegen die Kehle durchgeschnitten

Bremen (dapd). Wegen Mordes an einem Nebenbuhler ist ein 30-Jähriger am Montag vom Bremer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte damit die Höchststrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März vergangenen Jahres einen 23 Jahre alten Arbeitskollegen in einem Bremer Autohaus tötete.

Der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromek sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt. Das Gericht sei überzeugt, dass er die Tat sorgfältig geplant habe. Der Täter habe den ahnungslosen Kollegen in einen abseits gelegenen Raum gelockt und von hinten angegriffen. Er habe dem 23-Jährigen mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten und ihm anschließend weitere schwere Verletzungen zugefügt.

18.07.2011 dv