Das können Sie für entgangene Reisefreude erwarten
Die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ wurde vom Landgericht Frankfurt aufgestellt. Sie enthält die häufigsten Reisemängel und die sich daraus möglicherweise ergebende Minderung des Reisepreises.
Die Tabelle kann als Anhaltspunkt dienen. Sie wird aber nicht von allen Gerichten gleichermaßen angewandt. Dennoch bietet sie eine recht gute Orientierung.
Die Höhe der Reisepreisminderung wird in Prozenten angegeben. Sollten die Mängel nur zeitweise aufgetreten sein, wird der Reisepreis nur für die entsprechende Zeitspanne gemindert. Bei Vorliegen mehrerer Mängel werden die Prozentsätze addiert.
Einige Beispiele für mögliche Preisminderungen:
Etwa 10 Prozent, wenn…
… Sie in einem Hotel statt im gebuchten Bungalow untergebracht wurden.
… die eigene Dusche fehlte, obwohl sie im Katalog extra erwähnt war.
… die Wasserversorgung häufig ausgefallen ist.
… der Strand verschmutzt war.
… Sie im Meer nicht baden konnten.
… die zugesagten kostenlosen Liegen und Sonnenschirme am Strand oder Pool fehlten oder extra bezahlt werden mussten.
Etwa 20 Prozent, wenn…
… Sie statt des gebuchten Einzelzimmers ein Doppelzimmer nehmen mussten.
… die zugesagte Klimaanlage im heißen Süden fehlte oder defekt war.
… bei einer Kreuzfahrt die angekündigten Landausflüge ausgefallen sind.
Gravierende Mängel
Noch höher fallen die Rückerstattungen bei groben Mängeln wie Lärm in der Nacht aus. Hier können Sie bis 40 Prozent des Reisepreises zurückfordern.
Ungenießbare beziehungsweise verdorbene Speisen berechtigen zu 20 bis 30 Prozent Preisminderung, der Wegfall der gebuchten Verpflegung bis zu 50 Prozent.
Bei völligem Serviceausfall können Sie etwa 25 Prozent veranschlagen.
Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit berechtigen je nach Schwere zu 10 bis 50 Prozent Minderung. Das gleiche gilt bei Ungeziefer im Zimmer.
Aber bitte nicht übertreiben! Eine einsame Kakerlake im Bad rechtfertigt noch keine Reisepreisminderung. In manchen Ländern gilt das geradezu als „normal“.
Informationen über Ihre Rechte bei Flügen finden Sie unter www.fairplane.de. Die komplette „Frankfurter Tabelle“ finden Sie unter
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm.