Viele Internet-Firmen versuchen, den Käufer durch günstige Angebote und besonderen Service zu locken. Um an das Geld der Kunden und deren persönliche Daten zu gelangen, greifen unseriöse Firmen tief in die Trickkiste.
Die Schnäppchen-Falle
Ein häufiger Trick: Dem Käufer wird ein absoluter Superpreis angeboten, dem er nicht widerstehen kann. Kommt die Ware dann, übersteigt der Lieferpreis alle Grenzen. Oft liegt er bis um das Zehnfache höher als der normale Postweg.
Die Liefer-Falle
Manche Firmen bieten einen besonderen Lieferservice, um den Kunden für sich zu gewinnen. So zum Beispiel eine 24-Stunden-Lieferung oder Lieferung an eine separate Adresse. Viele Unternehmen arbeiten mit Subunternehmern, die diesen Service zum Albtraum werden lassen. Die Ware kommt erst nach Wochen oder zur falschen Adresse.
Die Kreditkarten-Falle
Um an die Kreditkartennummern der Kunden zu gelangen, geben manche Anbieter vor, sichere Datenverschlüsselungstechniken zu haben. Oft wird die Bezahlung per Kreditkarte als einzige Zahlungsmöglichkeit angeboten. Oder bei Zahlung per Kreditkarte wird der Wegfall der Versandkosten versprochen. Mit der Kartennummer buchen unseriöse Firmen dann höhere Beträge als vorgegeben ab oder kassieren, ohne jemals zu liefern.
Die Auslands-Falle
Manche Firmen nutzen das Internet, um weltweit ihre unlauteren Geschäfte zu betreiben. Dabei wird der Kunde mit mangelhafter oder beschädigter Ware betrogen. Will er sich beschweren oder gar rechtliche Schritte einleiten, hat er meist Pech. Die Firmen besitzen lediglich Scheinadressen im Ausland und sind nicht mehr aufzufinden.
Rechtlich komplizierte Situation
In Deutschland gibt es für den Internethandel mittlerweile Regelungen, wie das sogenannte Fernabsatzgesetz. Internetrecht setzt sich aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen: Strafrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Medienrecht …