Wichtig ist der Blick darauf, ob der Anbieter die gesetzlichen Vorschriften einhält? Prospekt oder Informationsschrift über die betreffende Time-Sharing-Anlage müssen dem Käufer in der Sprache seines Wohnsitzes ausgehändigt werden oder auf Verlangen in der Sprache, die seiner Nationalität entspricht. Das heißt, deutsche Käufer müssen die Unterlagen in jedem Fall in Deutsch erhalten. Der Kaufvertrag muss schriftlich abgefasst werden. Im Kaufvertrag und Prospekt muss folgendes enthalten sein:
- Name und Wohnsitz des Anbieters und des Eigentümers der Immobilie
- die rechtliche Stellung des Anbieters
- die genaue Beschreibung des Nutzungsrechts und des Wohngebäudes
- die Gesamtkosten für das Nutzungsrecht
- die Zusage des Anbieters, dass zu den im Vertrag genannten Kosten und Verpflichtungen keine weiteren dazukommen
- die Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht.
Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist darf keine Anzahlung verlangt werden. Zahlungen an Treuhänder sind allerdings gestattet. Zeitpunkt und Ort der Vertragsunterzeichnung müssen vom Käufer per Unterschrift bestätigt werden.