Sie müssen den Wagen unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen – ummelden.
Hierfür benötigen Sie:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II), eventuell auch eine Stilllegungsbescheinigung;
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV);
- elektronische Versicherungsbestätigung (wird meist per E-Mail übermittelt);
- Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters.